Coaching zur Mobilitätserhaltung

Ablauf

Die Nachschulungskurse finden in der Regel als Gruppenkurs (max. 11 Teilnehmer) statt. Der Umfang ist gesetzlich geregelt:

Kurs wegen Alkoholauffälligkeit

4 Kurstage (1x Woche, 3 ¼ Stunden)

Wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre schon einmal einen Kurs wegen Alkohol am Steuer besucht haben: 4 Kurstage (1x Woche, 3 ¼ Stunden) +1 Einzelstunde

 

Kurs wegen Verkehrsauffälligkeit (Geschwindigkeit etc…)

4 Kurstage (1x Woche, abends, 2 ½ Stunden) + Fahrprobe

Wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre schon einmal einen Kurs wegen Verkehrsauffälligkeit besucht haben: 4 Kurstage (1x Woche, 3 ¼ Stunden) + Fahrprobe +1 Einzelstunde

Kurs wegen Drogenauffälligkeit

4 Kurstage (1x Woche, 3 ¼ Stunden)

Wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre schon einmal einen Kurs wegen Drogenauffälligkeit besucht haben: 4 Kurstage (1x Woche, 3 ¼ Stunden) +1 Einzelstunde

 

Kurs im Rahmen des Vormerksystems

2 Kurstage (1x die Woche, 2 ½ Stunden)

Bitte beachten Sie: Wir bieten Abendkurse und Wochenendkurse (SA).

Kosten (gesetzlich einheitlich geregelt)

Die Kosten für eine Nachschulung sind in der Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung gesetzlich geregelt, und sind daher österreichweit einheitlich.

Welche Art der Nachschulung Sie benötigen, bestimmt die Behörde.

Nachschulungen für alkoholauffällige Lenker: € 495,–

Nachschulungen für verkehrsauffällige Lenker: € 495,–

Nachschulungen für drogenauffällige Lenker : € 495,–

Nachschulungen nach dem Vormerksystem: € 198,–

Standorte & Räumlichkeiten

Burgenland

7540 Güssing, Grazer Str. 34 (Rotes Kreuz)

Kärnten

9800 Spittal/Drau, Koschatstr. 22 (Rotes Kreuz)
9020 Klagenfurt, Bahnhofstr. 24 (Enter-Life)

Niederösterreich

2500 Baden, Herrenkircheng. 6 (VIA Therapiezentrum)
2700 Wiener Neustadt, Grazer Str. 9 (Fahrschule Ruff)
3100 St. Pölten, Ludwig-Stöhr Str. 7 (Rotes Kreuz)

Steiermark

8100 Graz, Burgring 10

Wien

1020 Wien, Fanny Mintz-Gasse 6
1070 Wien, Wimbergerg. 14-16 (Bildungszone)
1090 Wien, Währingerstraße 50-52 (Testcenter Schuhfried GmbH)

Häufig gestellte Fragen

Wer muss zu Nachschulung?

Personen, denen der Führerschein aufgrund von Alkohol oder Drogen am Steuer sowie anderen Verkehrsdelikten entzogen wurden

Probeführerscheinbesitzer mit Alkoholauffälligkeit oder anderen Verkehrsverstößen ohne Entzug des Führerscheins

Personen, die im Rahmen des Vormerksystems („Punkteführerschein“) zwei Vormerkungen bekommen haben.

Wer macht die Nachschulung?

Die für iDrive tätigen Nachschulungstrainer sind Psychologen mit Zusatzqualifikation und besonders darin geschult, das menschliche Verhalten im Straßenverkehr zu verstehen, Gruppen zu leiten und Reflexionen in Gang zu setzen. Sie haben die für diese Tätigkeit gesetzlich geforderte spezielle Ausbildung durchlaufen und sind daher offiziell anerkannte Nachschulungstrainer gem. FSG-NV§7. Dies garantiert verkehrspsychologische Arbeit mit Qualität.

 

iDrive garantiert die regelmäßige Fortbildung unserer Nachschulungstrainer, damit Sie stets in besten Händen sind. Und weil unsere Trainer auch nur Menschen sind, achten wir ebenso auf die Möglichkeit regelmäßiger Supervisionen und Intervisionen, sodass ein ständiger fachlicher Austausch und eine ständige Weiterentwicklung der Kursinhalte stattfinden können. Dies garantiert psychologische Arbeit mit Handschlag.

Was passiert bei der Nachschulung?

Die Nachschulung ist keine „Schulung“ im eigentlichen Sinn, wir gehen davon aus, dass Sie die Verkehrsregeln ausreichend kennen. Vielmehr geht es darum, sich damit auseinanderzusetzen, warum es zum Führerscheinentzug bzw. zur Anordnung der Nachschulung gekommen ist. Ziel ist es, eine persönliche Strategie zu entwickeln um eine Deliktwiederholung zu vermeiden. Dies findet z.B. durch Gespräche, Diskussionen, Rollenspiele oder Gruppenarbeiten statt.

Was passiert, wenn ich an einem der Kurstage keine Zeit habe?

Grundsätzlich ist es Voraussetzung, dass Sie sich an den Kurstagen Zeit nehmen. In Ausnahmefällen kann maximal ein Kurstag im Rahmen einer Einzelstunde nachgeholt werden (Kostenpunkt 115€). Dies muss sobald wie möglich dem Sekretariat rückgemeldet werden.

Kann man bei der Nachschulung durchfallen?

„Durchfallen“ im eigentlichen Sinn kann man nicht. Jedoch kommt es bei Verstößen der Kursregeln (z.B. Alkoholisierung im Kurs) zu einem Kursausschluss und einer entsprechenden Meldung an die Behörde. Die Nachschulung gilt in dem Fall als nicht abgeschlossen und muss komplett wiederholt werden.

Kann man auch Einzelstunden machen?

Einzelstunden können nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden, z.B. bei nicht deutscher Muttersprache, oder Erkrankungen, die eine Teilnahme an Gruppenkursen verhindern. iDrive bietet auch Kurse in Serbischer/Kroatischer/Bosnischer und Englischer Sprache an. Darüber hinaus sind Kurse mit einem Dolmetscher möglich.

Wir kooperieren mit: Gute Fahrt – Test ohne Stress

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8 – 20 Uhr

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