Nachschulung

Ablauf

Die Nachschulungskurse finden in der Regel als Gruppenkurs (max. 11 Teilnehmer) statt. Der Umfang ist gesetzlich geregelt:

Kurs wegen Alkoholauffälligkeit

4 Kurssitzungen: 1 x pro Woche, für jeweils 3 ¼ Stunden

Wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre schon einmal einen Kurs wegen Alkohol am Steuer besucht haben: 4 Kurssitzungen: 1 x pro Woche, für jeweils 3 ¼ Stunden + Einzelsitzung

 

Kurs wegen Verkehrsauffälligkeit (Geschwindigkeit etc…)

4 Kursitzungen: 1x Woche, für jeweils 2 ½ Stunden+ Beobachtungsfahrt in einem Fahrschulfahrzeug

Wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre schon einmal einen Kurs wegen Verkehrsauffälligkeit besucht haben: 4 Kurssitzungen: 1x Woche, für 2 ½ Stunden + Beobachtungsfahrt in einem Fahrschulfahrzeug +1 Einzelstunde

Kurs wegen Drogenauffälligkeit

4 Kursitzungen: 1x Woche für jeweils 3 ¼ Stunden

Wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre schon einmal einen Kurs wegen Drogenauffälligkeit besucht haben: 4 Kurssitzungen: 1x Woche, für jeweils 3 ¼ Stunden +1 Einzelstunde

 

Kurs im Rahmen des Vormerksystems

2 Kurssitzungen: 1x die Woche, für jeweils 2 ½ Stunden

Bitte beachten Sie: Abendkurse und Wochenendkurse (SA) sind möglich.

Kosten (gesetzlich einheitlich geregelt)

Die Kosten für eine Nachschulung sind in der Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung gesetzlich geregelt, und sind daher österreichweit einheitlich.

Welche Art der Nachschulung Sie benötigen, bestimmt die Behörde.

Nachschulungen für alkoholauffällige Lenker: € 495,–

Nachschulungen für verkehrsauffällige Lenker: € 495,–

Nachschulungen für drogenauffällige Lenker : € 495,–

Nachschulungen nach dem Vormerksystem: € 198,–

Nachschulung?- Wir helfen weiter

Gerne vermitteln wir Ihnen schnell und unkompliziert in Wien, Niederösterreich, Burgenland, Kärnten und in der Steiermark einen Nachschulungsplatz bei unserem Kooperationspartner Verein Gute Fahrt – Institut für Verkehrskultur. Kontaktieren Sie uns unverbindlich, wir helfen gerne weiter!

Häufig gestellte Fragen

Wer muss zur Nachschulung?

Personen, denen der Führerschein aufgrund von Alkohol oder Drogen am Steuer sowie anderen Verkehrsdelikten entzogen wurde.
Probeführerscheinbesitzer mit Alkoholauffälligkeit oder anderen Verkehrsverstößen ohne Entzug des Führerscheins.
Personen, die im Rahmen des Vormerksystems („Punkteführerschein“) zwei Vormerkungen bekommen haben.

Wer leitet die Nachschulung?

Nachschulungstrainer sind Psychologen mit Zusatzqualifikation und besonders darin geschult, das menschliche Verhalten im Straßenverkehr zu verstehen, Gruppen zu leiten und Reflexionen in Gang zu setzen. Sie haben die für diese Tätigkeit gesetzlich geforderte spezielle Ausbildung durchlaufen und sind daher offiziell anerkannte Nachschulungstrainer gem. FSG-NV§7.

Nachschulungstrainer durchlaufen eine regelmäßige Fortbildung, damit Sie stets in besten Händen sind. Und da Trainer auch nur Menschen sind, wird auf die Möglichkeit regelmäßiger Supervisionen und Intervisionen geachtet, sodass ein ständiger fachlicher Austausch und eine ständige Weiterentwicklung der Kursinhalte stattfinden können. Dies garantiert verkehrspsychologische Arbeit mit Qualität.

Was passiert bei der Nachschulung?

Die Nachschulung ist keine „Schulung“ im eigentlichen Sinn, es wird davon ausgegangen, dass Sie die Verkehrsregeln ausreichend kennen. Vielmehr geht es darum, sich damit auseinanderzusetzen, warum es zum Führerscheinentzug bzw. zur Anordnung der Nachschulung gekommen ist. Ziel ist es, eine persönliche Strategie zu entwickeln um eine Deliktwiederholung zu vermeiden. Dies findet z.B. durch Gespräche, Diskussionen, Rollenspiele oder Gruppenarbeiten statt.

Was passiert, wenn ich an einem der Kurstage keine Zeit habe?

Grundsätzlich ist es Voraussetzung, dass Sie sich an den Kurstagen Zeit nehmen. In Ausnahmefällen kann maximal ein Kurstag im Rahmen einer Einzelstunde nachgeholt werden (Kostenpunkt 115€). Dies muss sobald wie möglich dem Sekretariat rückgemeldet werden.

Kann ich bei der Nachschulung auch durchfallen?

„Durchfallen“ im eigentlichen Sinn können Sie nicht. Jedoch kommt es bei Verstößen der Kursregeln (z.B. Alkoholisierung im Kurs) zu einem Kursausschluss und einer entsprechenden Meldung an die Behörde. Die Nachschulung gilt in dem Fall als nicht abgeschlossen und muss komplett wiederholt werden.

Kann ich statt der Gruppensitzung auch Einzelstunden machen?

Einzelstunden können nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden, z.B. bei nicht deutscher Muttersprache, oder Erkrankungen, die eine Teilnahme an Gruppenkursen verhindern. iDrive vermittelt auch Kurse in Serbischer/Kroatischer/Bosnischer und englischer Sprache. Darüber hinaus sind Kurse mit einem Dolmetscher möglich.

Wir kooperieren mit: Gute Fahrt – Institut für Verkehrskultur

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